Salgs- og leveringsbetingelser

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten ausschließlich die unten aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen als Bedingungen für alle Vereinbarungen mit und Lieferungen von Wood Repair by Boegh Consult A/S (nachfolgend WRBC genannt), unabhängig von etwaigen entgegenstehenden oder abweichenden Bestimmungen in der vom Käufer abgegebenen Bestellung oder Annahme.

1. Angebot, Bestellung, und Annahme

Käuferaufträge und Bestellungen jeder Art sind nur für WRBC verbindlich, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung von WRBC erhalten hat. Angebote von WRBC, die keine besondere Annahmefrist angeben, verfallen, sofern die entsprechende Annahme durch den Käufer nicht innerhalb von vier Wochen nach Angebotserstellung bei WRBC eingeht. Änderungen oder Ergänzungen einer ursprünglichen Vereinbarung sind für WRBC ohne schriftliche Bestätigung durch WRBC nicht verbindlich.

2. Leistung von WRBC

Die Leistung von WRBC umfasst nur das, was in WRBCs Angebot/Auftragsbestätigung angegeben ist, und WRBC verpflichtet sich, eine Ware von üblicher guter Qualität hinsichtlich Material und Verarbeitung zu liefern. Informationen in Katalogen, Preislisten und anderen Produktinformationen von WRBC sind nur für WRBC verbindlich, soweit der Vertrag mit dem Käufer ausdrücklich auf solche Informationen verweist. WRBC behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen der in diesem Material enthaltenen Informationen vorzunehmen. Alle Zeichnungen und technischen Unterlagen, alle immateriellen Rechte, einschließlich Software, sowie entsprechendes Material und Informationen, die WRBC dem Käufer zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von WRBC. Das Material darf daher nur im Zusammenhang mit der Verwendung und Wartung der von WRBC gelieferten Waren verwendet werden und darf vom Käufer nicht kopiert, reproduziert, an Dritte weitergegeben oder anderweitig überlassen werden.

3. Lieferung

3.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager von WRBC (Incoterms 2010 "Ab Werk"), sodass der Käufer das Risiko für zufällige Ereignisse trägt, die die Ware nach Auslieferung ab Lager betreffen. Soweit WRBC gemäß einer gesonderten Vereinbarung mit dem Käufer beim Transport der Ware behilflich ist, erfolgt dies ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers. Sofern zwischen den Parteien keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, obliegt es daher dem Käufer, die Ware ab dem Zeitpunkt der Lieferung zu versichern, einschließlich des Abschlusses einer eventuellen Transportversicherung.

3.2. Die Lieferzeit gemäß der Auftragsbestätigung von WRBC ist immer maßgeblich.

3.3. Der Kunde muss die gelieferten Waren von WRBC sofort bei Erhalt überprüfen, damit eventuelle Fehler und Mängel sofort an WRBC gemeldet werden können (gemäß Punkt 11).

4. Preise

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager, exklusive Transport, Mehrwertsteuer und anderen Abgaben.

4.1. Bestellungen unterliegen einem Umweltaufschlag, der beispielsweise die Kosten für umweltfreundliche Entsorgung von Kunststoffwaren und Spachtelmassen abdeckt (einschließlich Spachtelmasse mit CAS-registrierten Inhaltsstoffen). Umpacken von Waren, Rücknahmen und Entsorgung. Kosten und Gebühren für umweltfreundliche Entsorgung von Elektro- und Batterieteilen, z. B. beschädigte Elektroteile und Batterien in/für unsere Klebepistolen. Sowie Umweltbeiträge/-aufschläge, die von unseren eigenen Lieferanten auferlegt werden.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Zahlung gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu leisten und, in Ermangelung einer anderen Vereinbarung, netto sofort. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird ein Verzugszins von 1,2 % pro Monat berechnet. Der Käufer ist nicht berechtigt, etwaige Gegenansprüche, die nicht schriftlich von WRBC anerkannt wurden, aufzurechnen und hat insbesondere nicht das Recht, einen Teil des Kaufpreises aufgrund solcher Gegenansprüche zurückzuhalten.

6. Verzögerung

Sofern nicht anders in WRBCs Angebot oder Auftragsbestätigung oder in einer Vereinbarung der Parteien schriftlich festgelegt, ist der von WRBC angegebene Liefertermin eine Schätzung nach bestem Wissen von WRBC. Sollte der angegebene Liefertermin überschritten werden, kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an WRBC Lieferung verlangen und eine angemessene Frist setzen, die nicht kürzer als 3 Wochen sein darf; jedoch mindestens 6 Wochen, wenn es sich um Waren handelt, die speziell für den Käufer hergestellt wurden oder die WRBC normalerweise nicht auf Lager hat. Erfüllt WRBC diese verlängerte Frist nicht und liegt dies nicht in der Verantwortung des Käufers, kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an WRBC den Vertrag in Bezug auf den Teil der betreffenden Lieferung, der nicht geliefert wurde, stornieren. Wenn es sich um Waren handelt, die speziell für den Käufer hergestellt wurden oder die WRBC normalerweise nicht auf Lager hat, ist es zusätzlich eine Bedingung für das Recht des Käufers, den Vertrag zu stornieren, dass der Käufer nachweist, dass die Verzögerung dazu führt, dass der Zweck des Kaufs wesentlich vereitelt wird, wenn der Käufer die Ware trotz der Verzögerung abnehmen muss. Darüber hinaus kann der Käufer keine Ansprüche gegen WRBC aufgrund von Verzögerungen geltend machen.

7. Forderungsverzug

Unterlässt es der Käufer, nach Ablauf der Lieferfrist den Kaufgegenstand abzuholen, ist WRBC nach schriftlicher Aufforderung zur erneuten Abnahme des Produkts berechtigt, es an Dritte zu verkaufen und den eingehenden Betrag zur Tilgung der offenen Forderungen von WRBC beim Käufer zu verwenden.

8. Mängel

WRBC verpflichtet sich, etwaige nachgewiesene Mängel an der gelieferten Ware, die auf Material- und/oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, zu beheben oder, falls rechtzeitig und ordnungsgemäß beanstandet, einen Austausch vorzunehmen, unter Beachtung der Bestimmungen in Punkt 11 unten und innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Lieferdatum von WRBC an den Käufer. WRBC ist berechtigt, zwischen der Mängelbehebung und dem Austausch zu wählen. Der Käufer ist verpflichtet, WRBC zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Mängelbehebung zu gewähren, wobei der gekaufte Gegenstand für WRBC verfügbar sein muss. Die Haftung von WRBC für Mängel erlischt, wenn Reparaturen am gekauften Gegenstand ohne schriftliche Genehmigung von WRBC vorgenommen werden oder der gelieferte Gegenstand anderweitig unsachgemäß behandelt wird und die Mängelbehebung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit WRBC eingeleitet wird.

9. Produkthaftung

9.1. WRBC haftet gemäß geltendem Recht für Produkthaftung. Die Deckungssumme für Produkthaftung und Schäden durch Inhaltsstoffe beträgt maximal DKK 10.000.000 pro Jahr. Das Produkthaftungsrisiko umfasst keine Transport- und Rückrufkosten oder ähnliche Kosten.

9.2. WRBC haftet nicht für Fehler oder Schäden, die von unabhängigen Mitwirkenden und Subunternehmern verursacht werden.

9.3. Es wird klargestellt (unter Bezugnahme auf Punkt 10), dass WRBC in Bezug auf die oben genannte Produkthaftung in keinem Fall für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste haftet.

9.4. WRBC haftet nicht, wenn außergewöhnliche Umstände - höhere Gewalt - eintreten. (siehe Punkt 13)

10. Allgemeiner Haftungsausschluss

10.1 WRBC kann nicht für Verzögerungen und Mängel haftbar gemacht werden, die über das in Punkt 6 und Punkt 8 Genannte hinausgehen. Sollte WRBC aufgrund der Verwendung des gelieferten Produkts durch den Käufer, einschließlich des Weiterverkaufs, über die in dieser Bestimmung festgelegte Haftung hinaus schadensersatzpflichtig gemacht werden, ist der Käufer verpflichtet, WRBC von dieser Haftung freizustellen und sich zudem vor Gericht gegen etwaige Ansprüche gegen WRBC vertreten zu lassen. WRBC kann in keinem Fall für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, einschließlich der Kosten für die Feststellung oder Lokalisierung fehlerhafter Produkte oder Schäden.

10.2 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Prozesse und Zwecke zu überprüfen. Unsere technische Anwendungsberatung, sei es in Worten, Bildern oder Schriftform, ist unverbindlich und entbindet unsere Kunden nicht davon, unsere Produkte selbst zu testen, um sicherzustellen, dass sie für die beabsichtigten Prozesse und Zwecke geeignet sind. Schadensersatzansprüche aus diesem Titel sind ausgeschlossen.

11. Reklamation und Untersuchungspflicht

Es obliegt dem Käufer, spätestens bei Lieferung der Waren von WRBC eine gründliche Untersuchung durchzuführen, um festzustellen, ob die Ware den Bestimmungen des Kaufvertrags entspricht. Der Käufer ist verpflichtet, Mängel, die bei dieser Untersuchung festgestellt werden, unverzüglich zu beanstanden, und er kann später keine Mängel geltend machen, die bei einer solchen Untersuchung festgestellt worden wären. Falls die gelieferte Ware versteckte Mängel aufweist, ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich nach Feststellung oder nach Feststellung hätte festgestellt werden können, zu beanstanden. Andernfalls ist der Käufer daran gehindert, den Mangel geltend zu machen. Jede Beanstandung muss schriftlich angekündigt werden, und der Käufer muss die Rechnungsnummer und das Lieferdatum angeben sowie Typ und gegebenenfalls Seriennummer des mangelhaften Produkts. Die Beanstandung muss auch eine Beschreibung des Umfangs und der Art des Mangels enthalten. WRBC ist berechtigt, Schäden am Ort des Schadens zu überprüfen und die mangelhafte Ware zu untersuchen, bevor WRBC über die Beanstandung entscheidet, einschließlich der Frage, ob der Mangel unter die Verpflichtung von WRBC zur Behebung oder Ersatzlieferung fällt. Unterlässt es der Käufer, die in dieser Bestimmung festgelegten Regeln einzuhalten, verliert der Käufer seine Ansprüche aus Vertragsverletzung.

12. Rücksendung von Waren

Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit WRBC zurückgenommen. Waren, die speziell für den Käufer hergestellt werden oder die von WRBC normalerweise nicht auf Lager gehalten werden, werden unter keinen Umständen zurückgenommen.

13. Höhere Gewalt

WRBC ist berechtigt, Bestellungen zu stornieren oder die vereinbarte Lieferung von Waren zu verschieben und haftet nicht für jede vollständige oder teilweise fehlende, mangelhafte oder verspätete Lieferung, die ganz oder teilweise außerhalb der angemessenen Kontrolle von WRBC liegt, wie Aufstände, Krieg, Unruhen, Terrorismus, staatliche oder lokale Behördenmaßnahmen, Feuer, Streik, Aussperrung, Export- und/oder Importverbote, unzureichende oder mangelhafte Lieferungen von Zulieferern, Arbeitskräftemangel, Kraftstoffknappheit, Warenknappheit, Krankheit, Produktions- oder Testunfälle oder mangelnde Energieversorgung. In solchen Fällen ruhen oder erlöschen sämtliche Rechte des Käufers. Weder im Falle einer Stornierung noch bei verzögerter Durchführung kann der Käufer Schadensersatz verlangen oder sonstige Ansprüche gegen WRBC geltend machen.

14. Eigentumsvorbehalt

WRBC behält sich das Eigentumsrecht an der verkauften Ware vor, bis der gesamte Kaufpreis einschließlich Zinsen und eventueller Kosten vollständig bezahlt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen vorzunehmen, die den Eigentumsvorbehalt von WRBC beeinträchtigen.

15. Gerichtsstand und Rechtswahl

15.1 Jeder Streit zwischen den Parteien wird nach dänischem Recht entschieden und kann nur vor den dänischen Gerichten, beginnend mit dem Gericht in Aalborg, gebracht werden. WRBC hat jedoch das Recht, zu verlangen, dass ein Streit stattdessen gemäß den Regeln des Dänischen Schiedsinstituts beigelegt wird.

15.2. Bei Geschäften mit Kunden außerhalb der Grenzen Dänemarks findet das Gesetz Nr. 733 vom 07.12.1988 über das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) keine Anwendung.

15.3 Unbeschadet von Punkt 15.1 kann WRBC jederzeit Klage am Wohnsitz des Käufers erheben und das nationale Recht des Käufers zur Anwendung bringen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Bøgh per E-Mail an info@woodrepair.dk